In Sachen Internet sind wir Deutschen wahrlich keine Vorzeigenation. Auch heute noch muss man sich hierzulande immer wieder mit zu langsamen Verbindungen herumärgern. Und dass, obwohl jeder Bürger eigentlich das verbriefte Recht auf eine Breitbandversorgung hat, dessen festgelegte Mindestgeschwindigkeitsvorgaben kürzlich sogar angehoben wurden.

Aktuell sieht es jedoch so aus, dass Internetnutzer, deren Provider nicht die zugesagte Geschwindigkeit liefern, Minderleistungen in einem komplizierten Verfahren mühselig nachweisen müssen, und dann auch nur geringe Kompensationen erhalten.

Um dieser Problematik künftig besser beikommen zu können, liegt ein Gesetzentwurf vor, der eine feste Regelung der Minderungsbeträge im Telekommunikationsgesetz (TKG) vorsieht. Geplant ist, eine Mindestminderung von zehn Prozent der monatlichen Gebühren gesetzlich zu verankern.

Der Ansatz klingt zunächst vielversprechend und sinnvoll, da es zuvor in Sachen Minderung keine einheitliche Methode zur Berechnung gab, und Verbraucher von daher kaum abschätzen konnten, wie hoch eine Entschädigung auszufallen habe. In der Praxis dürfte die Gesetzesnovelle das bestehende Problem aber nicht lösen, befürchten Experten.

Kritik von Experten

Verbraucherschützer monieren, dass auch bei der geplanten Minderungshöhe auf mindestens zehn Prozent weiterhin Unsicherheiten seitens der Verbreicher hinsichtlich der Berechnung bestehen bleiben. Von daher sollte mit der geplanten prozentualen Minderung von der Bundesnetzagentur auch eine einheitliche Berechnungsmethode eingeführt werden, die für Verbraucher allgemein verständlich ist.

Besser noch als irgendwelche komplizierten Verfahren sei jedoch eine andere, vereinfachte und effektivere Lösung. So wäre im Zuge der anstehenden TKG-Novelle auch eine pauschale Entschädigung denkbar. Konkret schlagen Verbraucherschützer einen festen Schadenersatz in Höhe von 15 Euro monatlich vor, der bei nicht erfüllten Internetgeschwindigkeiten direkt vom Tarifpreis abgezogen werden soll, bis die Probleme behoben sind.

Diese Idee findet sich in ähnlicher Form bereits in aktuellen Regelungen bei Internet-Störungen, bei denen Verbraucher Anspruch auf mindestens 10 Euro Erstattung haben. Auch im Koalitionsvertrag ist eine derartige Absichtserklärung verankert, die auf eine Vereinfachung des Entschädigungsverfahrens abzielt.

Quelle: chip.de