Man liest dieser Tage vor allem von Insolvenzen im Bereich der Autozulieferer und kleinen Traditionsbrauereien. Allerdings sieht die Lage in anderen Branchen nicht unbedingt besser aus.

Das beweist aktuell der Fall der Opti-Wohnwelt, eine der 20 größten Möbelhandelsketten in Deutschland. Dort haben sich die Verantwortlichen nun nämlich ebenfalls dazu gezwungen gesehen, ein Insolvenzverfahren beim Amtsgericht Schweinfurt einzuleiten. Jenes stimmte dem Antrag zu und berief daraufhin den Rechtsanwalt Stefan Debus als Sachwalter.

Der Schritt in die Eigenverwaltung sei der Geschäftsführung unter Oliver Föst nicht leicht gefallen, dieser bezeichnet die Entscheidung jedoch als einen notwendigen Schritt. „Angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen sehen wir dies als die beste Möglichkeit, die Opti-Wohnwelt Gruppe wieder auf die Beine zu stellen“, so Föst.

Wirtschaftliche Schieflage nach gescheiterter Expansion

Die Opti-Wohnwelt betreibt nach eigenen Angaben 41 Möbelhäuser in Deutschland und gehört damit zu den führenden Anbietern der Branche. Im Jahr 2021 strebte man mit der Übernahme von 20 neuen Filialen eine große Expansion an, doch die neuen Häuser sollten sich nicht wie erwartet entwickeln, was das Unternehmen in eine finanzielle Schieflage brachte.

Wie das Branchenportal „Möbelmarkt“ berichtet, habe der Umsatz von Opti-Wohnwelt im Jahr 2023 zwar rund 220 Millionen Euro betragen, doch selbst diese erheblichen Summen reichten letzten Endes nicht aus, um dem wirtschaftlichen Druck standzuhalten.

Geschäftsbetrieb läuft vorerst weiter

Die Unternehmensführung und der Sachwalter Stefan Debus arbeiten von daher derzeit an Sanierungsmaßnahmen und einer Neuausrichtung des Unternehmens. Der Geschäftsbetrieb soll weitergeführt werden, während nach Lösungen gesucht wird, die finanzielle Stabilität zu verbessern und die Marke zu erhalten.

Wie sich die Situation der rund 40 Filialen in Deutschland zukünftig entwickeln wird, bleibt abzuwarten. Ziel ist es, die traditionelle Marke durch das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung zu bewahren.