Die europäischen und nationalen Vorgaben für Verkehr, Emissionen und Kosten verändern sich ab 2026 grundlegend. Neben strengeren Regeln für Abgase und Fahrzeugtechnik steigen mehrere Preisfaktoren, gleichzeitig treten einzelne Entlastungen in Kraft.

Am 29. November 2026 tritt die Euro-7-Abgasnorm zunächst für neu typgenehmigte Pkw und leichte Transporter in Kraft. Ein Jahr später müssen dann alle Neuzulassungen dieser Fahrzeugklassen die Vorgaben erfüllen. Für Busse und schwere Lkw folgen abgestufte Anforderungen ab 2028 beziehungsweise 2029.

Die bisherigen Grenzwerte werden dabei nur leicht angepasst, entscheidend sind die verschärften Prüfverfahren. Erstmals werden ultrafeine Partikel mit weniger als zehn Nanometern Durchmesser erfasst, und die Langzeitstabilität der Abgasreinigung rückt stärker in den Fokus. Für die Haltbarkeit gelten mindestens 160.000 Kilometer oder acht Jahre; ergänzend nennt Anhang IV der Verordnung „EU) 2024/1257“ unter „Lifetime Requirements“ bis zu 200.000 Kilometer oder zehn Jahre, wobei ein Verschlechterungsfaktor berücksichtigt wird.

In der Folge steigt der technische Aufwand bei der Entwicklung, was langfristig höhere Neuwagenpreise begünstigen dürfte. Parallel wird bereits diskutiert, Prüfkriterien wie die Partikelmessung, die heute vor allem Dieselfahrzeuge betrifft, auf Benziner auszuweiten. Das könnte ältere Fahrzeuge häufiger in die Werkstatt zwingen.

Euro 7 führt außerdem Grenzwerte für Bremsstaub ein: Elektrofahrzeuge dürfen bis zu drei Milligramm pro Kilometer ausstoßen, alle anderen Antriebsarten bis zu sieben Milligramm. Ab dem 1. Januar 2035 gilt ein einheitlicher Wert von drei Milligramm für sämtliche Fahrzeuge. Beim Reifenabrieb wird zunächst nur das Prüfverfahren festgelegt; konkrete Grenzwerte stehen noch aus.

Pendlerpauschale, Versicherung, und neue technische Standards

Ab dem 1. Januar 2026 soll zudem die Entfernungspauschale einheitlich 38 Cent pro Kilometer betragen – unabhängig von der Länge der Strecke. Zuvor waren 30 Cent für die ersten 20 Kilometer vorgesehen und erst ab dem 21. Kilometer 38 Cent. Der Kabinettsbeschluss liegt vor; die parlamentarische Entscheidung steht im Dezember 2025 an.

Die Typklassen in der Kfz-Versicherung ändern sich 2026 für rund 5,9 Millionen Versicherte nach oben und für etwa 4,5 Millionen nach unten. Insgesamt sind rund 33.000 Modelle Bestandteil der Statistik. Die Regionalklassen verschieben sich ebenfalls: 5,3 Millionen Versicherte profitieren von besseren Einstufungen, 5,0 Millionen werden schlechter eingeordnet, 314 Bezirke bleiben unverändert. Grundlage sind die jeweils registrierten Schadenzahlen pro Zulassungsbezirk.

Für Pkw und leichte Transporter, die ab dem 1. Januar 2026 neu entwickelt werden, ist ein bordeigenes Notrufsystem erforderlich, das auf LTE- oder 5G-Technik basiert. Hintergrund ist die schrittweise Abschaltung der 2G- und 3G-Netze, die spätestens am 1. Januar 2027 vollständig abgeschlossen sein soll. Fahrzeuge mit veralteten Systemen könnten perspektivisch technische Prüfungen erschweren, etwa wenn die Notruf-Batterie ersetzt werden muss.

Transporter mit einer zulässigen Gesamtmasse von 2,5 bis 3,5 Tonnen benötigen ab dem 1. Juli 2026 darüber hinaus einen intelligenten Tachographen (Gen2V2), wenn sie grenzüberschreitend eingesetzt werden. Das System zeichnet unter anderem Grenzübertritte auf. Reine Inlandseinsätze, nicht-kommerzielle Fahrten oder klassischer Werkverkehr ohne berufliche Fahrertätigkeit sind ausgenommen.

Führerscheinumtausch und Hauptuntersuchung

Inhaber eines Kartenführerscheins, der 1999, 2000 oder 2001 ausgestellt wurde, müssen diesen bis zum 19. Januar 2026 in das aktuelle EU-Scheckkartenformat umtauschen. Bei Kontrollen droht sonst ein Verwarnungsgeld von 10 Euro, die Fahrerlaubnis bleibt jedoch gültig. Schwierigkeiten können vor allem im Ausland oder bei der Anmietung von Fahrzeugen auftreten.

Wer 2026 zur Hauptuntersuchung muss, erkennt dies an der blauen HU-Plakette. Nach erfolgreicher Prüfung wird eine braune Plakette angebracht, die den nächsten Termin im Jahr 2028 markiert. Das Farbsystem folgt einem festen Zyklus von sechs Jahren.

Elektrisch angetriebene Fahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2025 erstmals zugelassen werden, bleiben weiterhin zehn Jahre lang – maximal bis Ende 2030 – von der Kfz-Steuer befreit. Ein neuer Gesetzentwurf sieht vor, diese Regelung für Neuzulassungen und Umrüstungen bis zum 31. Dezember 2030 zu verlängern; die Befreiung soll dann maximal bis zum 31. Dezember 2035 gelten. Das Inkrafttreten ist für den 1. Januar 2026 vorgesehen.

Für die Batterien in Elektroautos und Plug-in-Hybriden gelten erstmals Haltbarkeitsgrenzen. Nach fünf Jahren oder 100.000 Kilometern müssen mindestens 80 Prozent der ursprünglichen Kapazität verfügbar sein, nach acht Jahren oder 160.000 Kilometern mindestens 72 Prozent. Diese Werte liegen nahe an den ohnehin üblichen Herstellergarantien und erhöhen den Druck, robuste Zellchemien einzusetzen.