E-Radfahrer aufgemerkt: Aktuell ruft der Hersteller Fixie Inc. seine Kunden dazu auf, ein bestimmtes E-Bike-Modell aus dem Hause sofort stehen zu lassen und nicht mehr zu nutzen. Es besteht akute Brandgefahr.

Das Fahrradunternehmen Fixie Inc. ist bekannt für seine Fixies- und Singlespeed-Räder mit minimalistischem und einfachem Design. Ganz ohne Schaltung reicht hier ein einziger Gang für das gepflegte Fahrradvergnügen.

Nun wollte man mit dem Backspin Zehus auf den immer schneller rollenden Zug der E-Bikes aufspringen, letztlich hielt die Firma dem wirtschaftlichen Druck jedoch nicht stand und musste Insolvenz anmelden.

Und nun direkt der nächste Rückschlag: Das Unternehmen musste kürzlich einen Warnung für besagten Backspin Zehus herausgeben, da es bei diesem Modell zu Problemen mit dem in der Hinterachse verbauten ZEHUS AiO Gen2 Motor kommen kann, die mit einer erheblichen Brandgefahr einhergehen.

Gefahr und Maßnahmen für Verbraucher

Wie es heißt, kann es bei dem Modell zu Schmorbränden kommen. In einigen Fällen wurde bereits von einer starken Rauchentwicklung in der Nabe des Hinterradmotors und sogar von einer vollständigen Verbrennung des Bauteils berichtet. Die Gefahr eines Feuers könnte auch andere Modelle der Reihe betreffen, besonders wenn die Fahrräder weiterhin benutzt werden.

Der Radhersteller rät daher dringend davon ab, das Fixie Inc. Backspin Zehus weiter zu verwenden, und dieses nun fachgerecht zu entsorgen, um weitere Schäden oder gar einen größeren Brand zu vermeiden. Im Onlinestore ist das fragliche Rad schon nicht mehr zu finden, wo es zuvor noch zum Preis für 1.899,99 Euro verkauft worden war.

Erstattung ist ungewiss

Ob betroffene Kunden eine Rückerstattung oder Entschädigung erhalten, ist mit Blick auf die laufende Insolvenz des Herstellers ungewiss. Verbraucher, die ein solches Modell erworben haben, können trotzdem versuchen, ihre Ansprüche geltend zu machen und dazu eine E-Mail an den Kundendienst ([email protected]) schreiben, um eine mögliche Entschädigung zu fordern – ob und in welcher Form diese Ansprüche erfüllt werden können, bleibt jedoch unklar.